Für die Darstellung im Elternnetz und die Inhalte verlinkter Seiten ist die jeweilige Einrichtung selbst verantwortlich.
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Porträt
Vormerkung für einen Betreuungsplatz
Datenschutzhinweise
Einverständniserklärung zum Datenschutz
Ich/Wir erkläre/n mich/uns damit einverstanden, dass meine/unsere personenbezogenen Daten durch das Amt Lützow-Lübstorf sowie durch die Kitas und deren Träger zum Zweck der Bedarfsplanung für Betreuungsplätze im Amt Lützow-Lübstorf erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich an die von Ihnen genannten Wunsch-Kitas weitergeleitet.
Nach Vertragsabschluss kann zum Zwecke der Planung und Statistik eine anonymisierte Weiterleitung an das statistische Landesamt erfolgen. Die Erhebung dieser Daten beruht auf den gesetzlichen Pflichtaufgaben aus den §§ 3 Abs. 2 S. 2, 62 und 80 SGB VIII. Eine Weitergabe von personenbezogenen Nutzungsdaten findet nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und nur mit Ihrer Einwilligungserklärung zum Datenschutz statt.
Diese Einwilligungserklärung ist freiwillig. Sie kann verweigert oder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligungserklärung kann schriftlich an das Amt Lützow-Lübstorf, Dorfmitte 24, 19209 Lützow oder an die E-Mail-Adresse kita.schulen@luetzow-luebstorf.de gerichtet werden.
Im Fall der Verweigerung oder des Widerrufs der Einwilligung kann die Vormerkung für Kitas und Vermittlung in der Kindertagespflege sowie die spätere Verwaltung der Kinderdaten in den Einrichtungen nicht mit dem Kita-Portal des Amtes Lützow-Lübstorf über das Internet durchgeführt werden. Eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege kann in diesem Fall schriftlich in der jeweiligen Betreuungseinrichtung oder im Amt durch die Sorgeberechtigten unter der o.g. Adresse erfolgen. Die Verwaltung der Kinderdaten erfolgt in diesem Fall nicht über das Kita-Portal des Amtes Lützow-Lübstorf.
Rechtsgrundlagen: §§ 4, 9 Landesdatenschutzgesetz - DSG M-V §§ 3 Abs. 2 S. 2, 62 und 80 SGB VIII
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Häufig gestellte Fragen
Wo erhalte ich Auskunft bei Fragen rund um die Platzvergabe und das Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf?
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das Amt Lützow-Lübstorf.
Ansprechpartner: Frau Storch,
Straße: Dorfmitte 24,
Ort: 19209 Lützow,
Telefon: 038874/ 30226,
E-Mail: kita.schulen@luetzow-luebstorf.de
Wie kann ich mit dem Elternnetz nach bestimmten Kitas für mein Kind suchen?
Die Suche nach Kitas bietet bestimmte Suchkriterien, um Einrichtungen zu suchen (wie z.B. die Altersgruppe und die Umkreissuche), die zu Ihren individuellen Vorstellungen passen. Über einen Klick auf das jeweilige Suchergebnis können Sie sich die Porträtseite der einzelnen Kitas anschauen. Gefällt Ihnen eine Einrichtung, können Sie diese auf Ihren eigenen Merkzettel setzen (unter 'merken' rechts oben auf der Porträtseite der Einrichtung).
Was mache ich, nachdem die Suchergebnisse aufgelistet wurden?
Mit einem Klick auf den Namen der angezeigten Einrichtung können Sie sich die zugehörige Porträtseite der Einrichtung ansehen. Erst nach Durchsicht des Porträts entscheiden Sie, welche Einrichtung Sie für Ihr Kind auswählen möchten und können sich diese Porträtseite über die Schaltfläche rechts oben 'merken' auf den Merkzettel setzen lassen.
Wie kann ich hier eine Online-Vormerkung durchführen?
Sie setzen zunächst alle Einrichtungen auf Ihren Merkzettel, für die Sie eine Online-Vormerkung stellen möchten. Bevor Sie nun Ihr Kind/ Ihre Kinder bei den gewünschten Einrichtungen auf die Warteliste setzen können, müssen Sie sich über die Schaltfläche 'Anmelden' für ein Benutzerkonto registrieren. Hier machen Sie beim Punkt 'Registrierung' die erforderlichen Angaben (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname). Alle mit (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. Melden Sie sich mit diesen Zugangsdaten erneut über die Schaltfläche 'Anmelden' an. Ändern Sie bitte direkt das voreingestellte Passwort.
Anschließend werden Sie durch das Menü 'Online-Vormerkung' geführt. Bitte tragen Sie alle notwendigen Angaben ein. Zum Abschluss der Online-Vormerkung haben Sie die Möglichkeit alle Angaben in der Übersicht zu prüfen und auszudrucken.
Hinweis: Sollten Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie sich vor Ort in einer der von Ihnen gewünschten Einrichtung im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf anmelden lassen.
Was passiert nachdem ich meine Online-Vormerkung durchgeführt habe?
Ihre Online-Vormerkung wird an die von Ihnen gewählte(n) Kita(s) übermittelt. Den aktuellen Status Ihrer Vormerkung können Sie jederzeit im Benutzerkonto des Elternnetzes einsehen und ggf. Ihre Angaben zur Vormerkung anpassen. Über neue Informationen im 'Posteingang' (z.B. bei Statusänderungen) werden Sie per E-Mail informiert, wenn Sie über ein Benutzerkonto im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf verfügen.
Kann ich nur noch über diese Webseite eine Vormerkung stellen?
Nein. Das Portal ist nur ein Weg von mehreren, um eine Vormerkung zu stellen. Sie können sich selbstverständlich auch weiterhin direkt an eine Einrichtung des Amtsbereiches Lützow-Lübstorf wenden. Eine persönliche Vormerkung wird genauso bearbeitet wie eine Online-Vormerkung über das Elternnetz. Unabhängig von der Art der Anfrage wird aber jede Vormerkung im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf erfasst.
Die Anmeldung über das Elternnetz verbessert jedoch die Datenqualität, vermeidet Doppelanmeldungen und verringert den Verwaltungsaufwand für die Einrichtungsleitungen. Zusätzlich stehen Ihnen als Sorgeberechtigte die automatischen Informationsmöglichkeiten (Statusinformation zu Ihrer Vormerkung, E-Mail-Benachrichtigungen, Betreuungswunschänderungen, etc.) zur Verfügung.
Habe ich einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in meiner Wunsch-Kita?
Die Träger berücksichtigen bei der Vergabe der Plätze bedarfsgerechte Kriterien, zu denen u.a. auch die Nähe zum Wohnort gehört. Um Ihre Wunsch-Kita festzulegen, setzen Sie sie an erster Stelle Ihres Merkzettels, gefolgt von der besten Alternative usw. Die Kita-Leiter /innen prüfen Ihren Wunsch und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns.
Ab welchem Alter kann ich mein Kind für eine Krippe oder Kita vormerken lassen?
Die Vormerkung ungeborener Kinder ist über das Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf nicht möglich.
In wie vielen Kitas kann ich mein Kind auf die Warteliste setzen lassen bzw. vormerken lassen?
Die Anzahl der Kitas für die Sie sich auf die Warteliste setzen lassen können, ist nicht begrenzt. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie keinen Nutzen davon haben, wenn Sie sich in vielen Einrichtungen auf die Vormerkliste setzen lassen, da es für die Einrichtungen sehr beliebig erscheint, wenn Sie eine hohe Anzahl an Vormerkungen abschicken. Die Auswahl Ihrer Wunsch-Kitas sollte so gestaltet werden, dass Sie ein Platzangebot immer annehmen können.
Unter der Voraussetzung, dass die Kita Ihnen einen Kita-Platz anbieten kann, erhalten Sie (frühestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn) eine Rückmeldung der Einrichtung. In der Regel wird ein Großteil der Kita-Plätze zum Start des Kita-Jahres am 01.August/September eines jeden Jahres vergeben.
Erhalten die Kitas Informationen darüber, ob ich mein Kind noch bei anderen Kitas habe vormerken lassen?
Ja, die Kita-Leitung kann sehen, in wie vielen und ggf. auch in welchen Einrichtungen Ihr Kind vorgemerkt ist. Diese Informationen sehen jedoch nur die Kitas, die von Ihnen eine Vormerkung erhalten haben.
Wie erfolgt die Platzvergabe?
Die Platzvergabe erfolgt durch die Kita-Leitungen selbst. Die Träger sind für die Platzvergabe verantwortlich. Unter der Voraussetzung, dass die Kita Ihnen nach einem persönlichen Gespräch vor Ort einen Betreuungsplatz anbieten kann, erhalten Sie (frühestens 6 Monate vor Betreuungsbeginn) eine schriftliche Zusage mit einer Einladung zum Vertragsabschluss. Den aktuellen Status Ihrer Vormerkung können Sie ebenfalls im Benutzerkonto des Elternnetzes einsehen. Bei Statusänderungen werden Sie per E-Mail über neue Informationen im 'Posteingang' informiert, wenn Sie über ein Benutzerkonto im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf verfügen.
Im Falle einer Zusage eines Betreuungsplatzes haben Sie 14 Tage Zeit, dieses Angebot anzunehmen. Diese Annahme kann direkt über das Benutzerkonto im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf unter 'Mein Bereich' oder persönlich in den Einrichtungen erfolgen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, verfällt die Zusage und Ihr Kind wird von der Warteliste dieser Einrichtung genommen. Die Vormerkungen auf Wartelisten anderer Einrichtungen bleibt aber erhalten.
Wie lange habe ich Zeit, eine Zusage anzunehmen?
Im Falle einer Zusage eines Betreuungsplatzes haben Sie 14 Tage Zeit, dieses Angebot anzunehmen. Diese Annahme kann direkt über das Benutzerkonto im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf unter 'Mein Bereich' oder persönlich in den Einrichtungen erfolgen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, verfällt die Zusage und Ihr Kind wird von der Warteliste dieser Einrichtung genommen. Die Vormerkungen auf Wartelisten anderer Einrichtungen bleibt aber erhalten.
Kann meine Online-Vormerkung abgelehnt/abgesagt werden? Wann ist mein Rechtsanspruch erfüllt?
Ja, eine Online-Vormerkung kann abgelehnt/abgesagt werden. Im Falle einer Absage Ihrer Vormerkung werden Sie per E-Mail über die neue Information im 'Posteingang' Ihres Benutzerkontos im Elternnetz benachrichtigt, wenn Sie über ein solches verfügen.
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Online-Vormerkung, um eine unverbindliche Vormerkung, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfs in der Einrichtung dient. Die Platzvergabe erfolgt entsprechend der zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten.
Dem vom Gesetzgeber festgelegten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird mit dem Angebot eines Betreuungsplatzes entsprochen. Der Betreuungsplatz muss nicht in Ihrer Wunsch-Kita sein.
Was kann ich tun, wenn alle meine Online-Vormerkungen abgelehnt/abgesagt werden?
Sollten alle Ihre Vormerkungen durch sämtliche Einrichtungen abgelehnt werden, bitten wir Sie sich noch einmal bei weiteren Einrichtungen vorzumerken - online über das Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf - und es erneut zu probieren. Sollten die Anfragen wieder erfolglos bleiben, melden Sie sich bitte direkt bei dem Amt Lützow-Lübstorf, damit dort eine Alternative gefunden werden kann:
Ansprechpartner: Frau Storch,
Straße: Dorfmitte 24,
Ort: 19209 Lützow,
Telefon: 038874/ 30226,
E-Mail: kita.schulen@luetzow-luebstorf.de
Kann ich meine Kontaktdaten im Benutzerkonto des Elternportals ändern, nachdem ich eine Online-Vormerkung gestellt habe?
Ja, über das Benutzerkonto können Sie die Änderungen in Ihren Kontaktdaten, Ihrer Adresse oder auch in Ihrer Online-Vormerkung durchführen. Sollten Sie bereits eine bestehende Online-Vormerkung haben, wird die Änderung Ihrer Daten an alle Kitas übermittelt, an die Sie die Vormerkung gesendet haben. Ebenfalls können Sie den aktuellen Status Ihrer Vormerkung jederzeit im Benutzerkonto des Elternnetzes des Amtes Lützow-Lübstorf einsehen und anpassen. Über neue Informationen im 'Posteingang' (z.B. bei Statusänderungen) werden Sie per E-Mail informiert, wenn Sie über ein Benutzerkonto im Elternnetz verfügen.
Wie gehe ich vor, wenn ich mein Kind im Amtsbereich Lützow-Lübstorf betreuen lassen möchte, aber nicht dort wohne?
Bitte fragen Sie direkt bei Ihrer Wunsch-Kita bzw. dem Amt Lützow-Lübstorf nach.
Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?
Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Porträtseite der Einrichtung im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf.
Woher weiß ich, ob ich eine Zusage bekommen habe?
Den aktuellen Status Ihrer Vormerkung können Sie jederzeit im Benutzerkonto des Elternnetzes des Amtes Lützow-Lübstorf einsehen und ggf. Ihre Angaben zur Vormerkung anpassen. Über neue Informationen im 'Posteingang' (z.B. bei Statusänderungen) werden Sie per E-Mail informiert, wenn Sie über ein Benutzerkonto im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf verfügen.
Im Falle einer Zusage eines Betreuungsplatzes haben Sie 14 Tage Zeit, dieses Angebot anzunehmen. Diese Annahme kann direkt über das Benutzerkonto im Elternnetz unter 'Mein Bereich' oder persönlich in den Einrichtungen erfolgen. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, verfällt die Zusage und Ihr Kind wird von der Warteliste dieser Einrichtung genommen. Die Vormerkung auf Wartelisten in anderen Einrichtungen bleibt aber erhalten.
Zudem teilen die Kita-Leitungen den Eltern aktiv eine Zusage über Telefon, E-Mail oder Brief mit. Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern in den Einrichtungen den Stand der Vormerkung nachfragen.
Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?
Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung, deren Platzzusage Sie persönlich oder über das Benutzerkonto im Elternnetz des Amtes Lützow-Lübstorf verbindlich angenommen haben. Der Vertragsabschluss erfolgt in der jeweiligen Einrichtung.
Was ist ein Träger?
Träger sind verantwortlich für die Betriebsführung der Einrichtung. Er sorgt für Räume und finanzielle Mittel und ist Arbeitgeber für das Kita-Personal. Außerdem ist er Ansprechpartner in allen organisatorischen Belangen und hat die fachliche Aufsicht. Träger sind neben der Stadt/Gemeinde/dem Landkreis die Kirchen und Verbände, wie z.B. die AWO.
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten? Ist sichergestellt, dass die Daten nicht weitergegeben werden?
Die Daten, die Sie bei einer Vormerkung angeben, werden nur für den ausgewiesenen Zweck im System genutzt. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Sie werden im Laufe der Vormerkung aufgefordert dieser Datenschutzerklärung zuzustimmen, um eine Online-Vormerkung durchführen zu können.
Impressum
Inhaltliche Angaben gemäß §5 Telemediengesetz für das Amt Lützow-Lübstorf
Das Amt Lützow-Lübstorf ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch:
Den Amtsvorsteher
Verantwortlich für den Inhalt nach §55 Abs. 2. RStV und §5 TMG
Diese Datenschutzerklärung gilt nur für die Stellen, die im Verantwortungsbereich des Amtes Lützow-Lübstorf liegen. Das Amt Lützow-Lübstorf ist als Inhaltsanbieter nach §7 Abs. 1 TMG für die eigenen Inhalte, die sie zur Nutzung bereitstellt, verantwortlich.
Texte
Fachdienst I, Abteilung Ordnung und Soziales
Foto für das Fotobanner
Amt Lützow-Lübstorf
Gestaltung, Realisierung, Software sowie sonstige Inhalte
Das Angebot des Elternnetzes des Amtes Lützow-Lübstorf wird im Wege der Auftragsverarbeitung von dem Amt Lützow-Lübstorf durch den Zweckverband eGo M-V verarbeitet. Eine Speicherung, Verwaltung und Verarbeitung personenbezogener Nutzungsdaten findet nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§3 Abs. 2, S. 2, 62 und 80 SGB VIII sowie unter der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen nach dem DSG M-V statt. Eine Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte ist ausgeschlossen.
Fremde Inhalte
Für fremde Inhalte - insbesondere rechtswidrige und somit strafbare Inhalte - ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von Ihnen Kenntnis enthält und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Fremde Inhalte sind unter anderem auch solche, die von Trägern oder Leitungen in den Porträtbereichen der Einrichtungen hinterlegt werden. Dies umfasst sowohl Texte als auch Bilddateien. Unter fremde Inhalte fallen auch Verweise auf Inhalte anderer Anbieter. Die Verweise werden zwar regelmäßig auf eventuelle rechtswidrige Inhalte geprüft, es kann jedoch keine Gewähr gegeben werden, dass es sich nicht um rechtswidrige Inhalte handelt. Das Amt Lützow-Lübstorf hat keinen Einfluss auf die Gestaltung dieser fremden Inhalte. Diese können deshalb geändert worden sein, ohne dass das Amt Lützow-Lübstorf hiervon Kenntnis hat. Verweise auf fremde Inhalte sind durch einen Link kenntlich gemacht.
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Daten vom 27.01.2021 02:00:03 --- 3.14.27 --- (33)